Integration und Migration

Grüne fordern gleiche Rechte in der Kinder- und Jugendhilfe

Christine Kamm: „CSU-Gesetzentwurf beschneidet Arbeit der Jugendämter und schafft diskriminierendes Zwei-Klassen-Recht für jugendliche Geflüchtete“

28. November 2017

„Die CSU-Regierung will restriktiv in das bayerische Jugendhilferecht eingreifen und schränkt damit die Entscheidungskompetenz der Jugendämter ein und schafft ein diskriminierendes Zwei-Klassen-Recht für jugendliche Geflüchtete“, erklärt die asyl- und integrationspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Christine Kamm, und verweist auf den CSU-Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze in der Plenarsitzung am 29.11.17. „Sowohl die Expertenanhörung im Sozialausschuss, der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und die Freie Wohlfahrtspflege appellieren, diesem Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen – aber die CSU ignoriert bislang alle berechtigten Expertisen.“

Die bisherige Regelung lässt den Jugendämtern vor Ort die Freiheit, einen individuellen Hilfeplan für junge Flüchtlinge zu erstellen und die notwendigen Jugendhilfeleistungen zu veranlassen. Nun will die CSU-Regierung per Rechtsverordnung über vorrangige und nachrangige Leistungen für Minderjährige ohne deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden. Für diese sollen Kostenpauschalen gelten. Christine Kamm: „Wenn ein junger Flüchtling also jetzt nicht nur eine ambulante Hilfeleistung braucht, sondern Traumaberatung oder ähnliches, dann muss sich das Jugendamt entscheiden: Lassen wir den Jugendlichen alleine mit seinen Problemen oder zahlen wir und damit die Kommune die heilpädagogische oder stationäre Behandlung aus eigener Tasche? “

Die Landtags-Grünen fordern eine einheitliche Kinder- und Jugendhilfe mit dem Grundsatz der individuellen Bedarfsdeckung. Christine Kamm: „Die Jugendämter vor Ort wissen am besten, was Kinder und Jugendliche brauchen – wir müssen sie nur arbeiten lassen.“

Den grünen Antrag finden Sie hier als PDF.