Zeugen belegen: Freistaat hätte GBW-Wohnungen kaufen können

Thomas Mütze: CSU-Regierung hatte kein Interesse an Übernahme der GBW-Wohnungen

25. Juni 2018

In der 9. Runde des Untersuchungsausschusses zum Verkauf der GBW-Wohnungen wurde heute der Anwalt des Freistaats Bayern im Beihilfeverfahren, Dr. Joachim Schütze von Clifford Chance LLP gehört, der die Aussage Almunias, dem damaligen Präsidenten der EU-Kommission, untermauerte, dass der Verkauf der Wohnungen an Private nicht zwingend gewesen sei. „Es ist schon mehr als dreist, wenn die CSU uns Verleumdung vorwirft und selbst der Anwalt des Freistaats bestätigt, dass Bayern sich durchaus am Bieterverfahren hätte beteiligen können", so Thomas Mütze, Finanzexperte und Mitglied des Untersuchungsausschusses der Landtags-Grünen.

Ein Memorandum der Kanzlei Clifford Chance sagt entgegen des bisherigen Mantras der CSU-Regierung, dass der Zusagen- und Auflagenkatalog einem möglichen Erwerb der GBW AG durch den Freistaat nicht grundsätzlich entgegen stünde. Der Freistaat hätte lediglich keinen überhöhten Kaufpreis abgeben dürfen. Dazu wären zwei unabhängige Wertgutachten geeignet gewesen, einen angemessen Kaufpreis zu ermitteln. „Dem ist die CSU-Regierung nicht nachgekommen, offenbar in der konkreten Absicht, überhaupt kein Angebot für die Wohnungen abgeben zu wollen,“ mutmaßt Thomas Mütze und ist überzeugt, dass der damalige Finanzminister Markus Söder kein Interesse an der Übernahme der GBW-Wohnungen durch den Freistaat hatte.