Geburtshilfe

Frauen und Kinder schützen – Geburtshilfe und Hebammen retten

Die Geburtshilfe, wie wir sie kennen, steht am Abgrund. Diese mangelnde Wertschätzung steht in keinem Verhältnis dazu, dass unsere Gesellschaft existenziell darauf angewiesen ist, dass Kinder gezeugt, geboren und im Aufwachsen begleitet werden. Aufmerksamkeit und Fürsorge für werdende Mütter muss die Basis unseres Handelns sein. Frauen als Gebärende sollen dabei unterstützt werden, sich in Zukunft wieder stärker als kraftvoll selbständig Handelnde zu begreifen.

Wie ist aber die Situation?

Immer mehr Hebammen müssen aufgeben, da die Politik noch keine Lösung für die hohe finanzielle Belastung durch die Haftpflichtprämien hat. Auch schließen immer mehr kleine Geburtsstationen, gerade in Bayern. Eine 1:1 Betreuung während der Geburt ist damit für immer weniger Frauen möglich.

Die Möglichkeit eines Kaiserschnitts ist ein Erfolg für die Medizin und die Gesundheit von Frauen und Kindern. Die Entscheidung für einen Kaiserschnitt wird aber allzu oft von strukturellen, finanziellen und rechtlichen Gründen überschattet. Mit Sorge beobachten wir die steigenden Kaiserschnittzahlen in Bayern. Im Jahr 2000 lag die Kaiserschnittrate in Bayern noch unter 22 Prozent. 2014 lag Bayern mit 33 Prozent über dem ohnehin schon hohen bundesdeutschen Durchschnitt von 31,8 Prozent. Immer weniger Kliniken haben so Erfahrung mit komplizierten natürlichen Geburten, was die Kaiserschnittrate möglicherweise weiter nach oben treiben wird.

Die Ursachen für hohe Kaiserschnittraten sind vielfältig, immer jedoch bedeuten sie eine hohe physische und psychische Belastung für die Gebärende und das Kind. Die Kaiserschnittrate so gering wie möglich zu halten, ist deshalb Interesse grüner Politik. Wir wollen eine echte Wahlfreiheit für Frauen. Jede Frau soll selbstbestimmt und gut informiert über die Art der Geburt entscheiden.

Wir fordern deshalb:

  • Die langfristige Reduzierung der hohen finanziellen Belastung der Hebammen durch Haftpflichtversicherungen durch geeignete Maßnahmen, z.B. durch die
    Einrichtung eines Haftpflichtfonds durch die Bundesregierung wie in Österreich und den Niederlanden
  • Einen Rechtsanspruch für jede Frau auf eine 1:1-Betreuung durch eine Bezugshebamme
  • Ein ausreichendes, flächendeckendes Angebot an Geburtshäusern sowie Geburtstationen in Kliniken zu fördern, um jeder Frau eine wohnortnahe Wahl für den Ort ihrer Geburt zu gewährleisten
  • Die neue Regelung, dass eine Frau, die drei Tage über dem Geburtstermin ist, nur nach einem zusätzlichen Arzttermin in einem Geburtshaus oder hausgeburtlich gebären darf, ist sofort abzuschaffen. Dies beschränkt das Wahlrecht der Frau und die Entscheidungskompetenz der Hebamme gleichermaßen, ohne eine hinreichende wissenschaftlich fundierte Basis.
  • Die Einrichtung von Geburtshäusern soll verstärkt betrieben werden, gerade um weite Wege für die Gebärende zu vermeiden. Der Freistaat unterstützt die Kommunen dabei.
  • Krankenkassen und ÄrztInnen sollen Schwangere frühzeitig über die Möglichkeit der Betreuung durch eine Hebamme informieren.

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