Flucht

Kein Mensch ist illegal – Für einen Neustart in der Bayerischen Flüchtlingspolitik

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz 2017 in Deggendorf

Die Bayerische Staatsregierung hat in der Flüchtlingspolitik jegliches Maß verloren. Ein Tabubruch folgt auf den nächsten. Die Vollstreckung einer Abschiebung kann direkt aus der Schule erfolgen. Die Institution des Kirchenasyls wird immer wieder in Frage gestellt. In den vergangenen Monaten wurden gegen mehrere Dutzend Pfarrer oder Kirchenmitglieder Verfahren eingeleitet, die Flüchtlinge aufgenommen hatten. Begründet werden die Ermittlungen mit dem Verdacht auf „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“. Auch die Trennung von Familien durch Abschiebungen ist kein Tabu mehr – ohne Rücksicht auf das Wohl von Kindern.

Besonders perfide Ausmaße zeigte das Abschiebesystem der Staatsregierung an den Abschiebelagern (der ehemaligen Ankunfts- und Rückführungseinrichtung ARE I) in Ingolstadt und Manching, welche im Juli diesen Jahres in das BayTMI (Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt) umgewandelt, bzw umbenannt wurden. In der Vergangenheit waren massive Verstöße gegen Flüchtlings- und Grundrechte in der ARE I an der Tagesordnung. Es besteht keinerlei Anlass zur Annahme, dass sich die Situation nach der Umwandlung in ein bayerisches Transitzentrum verbessert hat. Nach wie vor werden die Dependancen von Securities bewacht, immer noch dürfen keinerlei Nahrungsmittel in die Lager mitgenommen werden. Auch am BayTMI wird schulpflichtigen Kindern nur ein beschränkter Schulbesuch ermöglicht, die meisten von ihnen werden an einer der Dependancen unterrichtet und dürfen keine regulären Schulen besuchen. Gewaltsame Abschiebeversuche und Familientrennungen sind nicht nur aus der ehemaligen ARE I bekannt, sondern finden auch am BayTMI statt, wie der Bayerische Flüchtlingsrat auf seiner Homepage berichtet. Und dies obwohl es bislang zum Grundsatz gehörte, Familien bei der Abschiebung nicht zu trennen. Auch bei Abschiebungen nach Afghanistan werden immer wieder Vaterschaften oder beantragte standesamtliche Eheschließungen ignoriert.

Abschottung der Bewohnerinnen und Bewohner gehörten zum Prinzip an ARE I ebenso wie jetzt am BayTMI. Seit 2015 gab es kein ehrenamtliches Engagement mehr an den Abschiebelagern, nachdem von der Regierung von Oberbayern Deutschkurse durch Ehrenamtlich untersagt worden war. Asylsozialberatung durch die Caritas, welche an den vier Dependancen der ehemaligen ARE I mit 4,5 Vollzeitstellen vertreten war und mit gleicher Besetzung an der BayTMI vertreten ist, darf dort nur „niedrigschwellig“ erfolgen. Eine Asylverfahrensberatung durch die Mitarbeiter*innen der Caritas, insbesondere die Vermittlung an Rechtsanwälte, ist seitens der Staatsregierung nicht erwünscht. Mitarbeiter*innen des Bayerischen Flüchtlingsrates haben Hausverbot. Und selbst Mandatsträger*innen sowie der oberbayerischen Bezirksvorsitzenden von Bündnis 90 /DIE GRÜNEN wurde seitens der Regierung von Oberbayern vor der Umwandlung der ARE I ins BayTMI kein Besuch mit Gesprächstermin vor Ort gewährt.

Erst nach Eröffnung des BayTMI wurde ein Besuchstermin ausschließlich für Mandatsträger*innen organisiert. Ebenso wie zuvor die Ankunfts-und Rückführungseinrichtungen verfolgen die sogenannten Transitzentren das erklärte Ziel der „Verfahrensbeschleunigung“. Die organisatorische Infrastruktur der Einrichtungen soll diese „Verfahrensbeschleunigung“ bewirken. Mehrere Organisationen wie beispielsweise der Bayerische Flüchtlingsrat und das UNHCR äußerten in der Vergangenheit mehrfach Zweifel, ob an den damaligen ARE I und II (in Bamberg) Rahmenbedingungen für ein faires, rechtsstaatliches Asylverfahren gewährleistet sind. Das Interesse der Staatsregierung, Abschiebungen „reibungslos“ und ohne Verzögerung durch rechtliche Interventionen zu organisieren, ist hoch. Ersichtlich wird dies auch durch ein Schreiben des Sozialministeriums vom 06.03.2017. Darin wendet sich das Sozialministerium mit der Drohung an die Wohlfahrtsverbände in Bayern, die Finanzierung drastisch zu kürzen, sollten diese weiterhin Flüchtlinge dahingehend beraten, was bei drohenden Abschiebungen unternommen werden könnte.

507 Personen, überwiegend aus der Ukraine und von den Balkanländern, waren zuletzt an der ARE I mit ihren vier Dependancen untergebracht (Stand 29.05.2017) und dies bei einer Aufnahmekapazität von insgesamt 1.748 (Stand 29.05.2017). Nach Umwandlung ins BayTMI stiegen die Belegungszahlen und beliefen sich im August auf 1.019 (Stand 31.08.2017). Dieser Anstieg erklärt sich dadurch, dass neben Geflüchteten aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ wie Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Serbien, Mazedonien und Montenegro sowie neben Geflüchteten aus der Ukraine nun auch Geflüchtete aus Nigeria und Afghanistan dort untergebracht sind. Auch in Regensburg wurde im Juli 2017 ein Transitzentrum eröffnet, noch in diesem Jahr soll zudem in Deggendorf ein Transitzentrum entstehen. Nach Aussage von Sozialministerin Emilia Müller (CSU) gehe es darum, an den „Transitzentren“ für Flüchtlinge mit „geringer Bleibeperspektive“ „Verfahren zu beschleunigen und zeitnahe Rückführungen zu ermöglichen“. „Transitzentren“ sind ein Bayerischer Sonderweg, in keinem anderen Bundesland wird derzeit die Einrichtung von Transit- bzw. Ankunftszentren auch nur in Erwägung gezogen.

Ein weiterer Baustein im Abschiebesystem der Staatsregierung ist die Einrichtung von Abschiebehaftanstalten. Gemäß § 62 AufenthG ist Abschiebungshaft als letztes Mittel einer Abschiebung vorgesehen, falls diese nicht auf einem anderen Weg durchgesetzt werden kann: „Abschiebungshaft ist unzulässig, wenn der Zweck der Haft durch ein milderes, ebenfalls ausreichendes Mittel erreicht werden kann.“ Einziges „Vergehen“ der allermeisten in Abschiebehaft Untergebrachten ist der Verdacht, sie könnten sich einer bevorstehenden Abschiebung entziehen. Eine Reihe von Gerichtsurteilen hat dazu geführt, dass auch in Bayern Abschiebehäftlinge nicht mehr in Haftanstalten eingesperrt werden dürfen, in denen auch Straftäter einsitzen. In Abschiebehaft kommen also keine Geflüchteten, die eine Straftat begangen haben. Auch für sogenannte „Gefährder“ ist die Abschiebehaft nicht vorgesehen, diese sollen nach Auskunft der Staatsregierung in Hochsicherheitsbereichen der regulären Justizvollzugsanstalten untergebracht werden. Ab Juni 2017 hat die Justizvollzugsanstalt Eichstätt den Vollzug der Abschiebungshaft übernommen mit einer Belegungskapazität von 98 Personen. Abschiebungsgefangene werden seitdem nicht mehr wie bisher in Mühldorf am Inn, sondern in Eichstätt untergebracht. Dort formierte sich in den letzten Monaten massiver Widerstand gegen das Abschiebegefängnis. Seit der Eröffnung häufen sich Meldungen über Tumulte unter den dort Inhaftierten.

Wir haben kein Verständnis, dass Geflüchtete inhaftiert werden können, obwohl sie keine Straftat begangen haben.

Zusätzlich plant die Staatsregierung eine weitere Abschiebehafteinrichtung in Passau mit 100 Plätzen. Hierfür sind in den Haushalten 2017/2018 Planungsmittel eingestellt.

Die Staatsregierung setzt in ihrer Flüchtlingspolitik auf Einschüchterung und Abschreckung und nimmt dabei in Kauf, dass Menschen in Länder wie Afghanistan abgeschoben werden, wo ihr Leben bedroht ist. Oder in Länder des Balkans, wo Homosexuelle und Angehörige von RAE (Roma, Ashkali, Egytian) – Minderheiten systematisch diskriminiert werden. Viele der Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den Balkanländern stehen in ihrer Heimat vor dem Nichts, haben keine Wohnung und keinen Arbeitsplatz. Die Rückkehrberatung an der ARE I hat diesen Menschen in der Regel keine Unterstützung beim (Wieder-) Aufbau einer Existenz in ihrer Heimat geboten. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich dies nach der Umwandlung der ARE I ins BayTMI geändert hat. Alle Menschen, die bei uns Schutz suchen, haben die gleichen Rechte und müssen menschenwürdig behandelt werden. Dazu gehören: Eine humane Unterbringungs- und Betreuungssituation und ein faires Asylverfahren. Das gesamte Abschiebesystem der Bayerischen Staatsregierung mit ihrem Verwaltungsapparat der Regierung von Oberbayern ist menschenverachtend und nicht vereinbar mit den Grünen Grundsätzen einer humanen Flüchtlingspolitik.

 

Die Delegierten der Landesdelegiertenkonferenz fordern die Bayerische Staatsregierung auf:

  1. die bereits eröffneten Bayerischen Transitzentren zu schließen, keine weiteren Transitzentren in Bayern zu eröffnen und die Örtlichkeiten und Aufnahmekapazitäten ausschließlich für reguläre Gemeinschaftsunterkunftsplätze bzw. Erstaufnahmeeinrichtungen mit den dafür geltenden Unterbringungsstandards zu nutzen.
  2. die Rahmenbedingungen für ein faires Asylverfahren auch für Geflüchtete aus „sicheren Herkunftsländern zu gewährleisten und allen Geflüchteten Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung sowie unabhängiger Asylsozialberatung inklusive Asylverfahrensberatung zu ermöglichen, damit sie vollumfänglich über ihre Rechte informiert sind und § 3a AsylG in erforderlichem Maß Berücksichtigung findet sowie generell an allen Unterkünften den Betreuungsschlüssel für Asylsozialberatung deutlich zu erhöhen.
  3. sich am Kosovo-Rückkehrprogramm „URA“ zu beteiligen und im Bundesrat die Einrichtung vergleichbarer Rückkehrprogramme für andere wirtschaftlich schwache sogenannte „sichere Herkunftsländer“ einzufordern.
  4. keine Abschiebehaftanstalten einzurichten, bestehende Abschiebehaftanstalten zu schließen bzw. die Abschiebehaftanstalten in Eichstätt und Passau nicht zu eröffnen.
  5. die Bundesregierung aufzufordern, keine Abschiebungen in das Bürgerkriegsland Afghanistan vorzunehmen.
  6. alle vorhandenen rechtlichen Spielräume zu nutzen, um Abschiebungen in das Bürgerkriegsland Afghanistan zu verhindern.
  7. sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass alle Geflüchteten Zugang zu Integrationsleistungen, Sprachkursen, regulärem Schulbesuch, Ausbildung und Arbeit auch während des laufenden Asylverfahrens erhalten und dass allen Geflüchteten ab ihrer Registrierung die Möglichkeit zu gemeinnütziger und ehrenamtlicher Arbeit angeboten wird.
  8. keine weiteren Geflüchteten vom Münchner Flughafen aus nach Afghanistan abzuschieben.

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