Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz 2017 in Deggendorf
Die Landesdelegiertenversammlung beschließt zur Benennung von zwei Spitzenkandidat*innen für die Bayerische Landtagswahl 2018 die Durchführung einer Urwahl gemäß §12 (4) der Satzung. Diese zwei Spitzenkandidat*innen werden in einer basisdemokratischen Wahl von allen Mitgliedern des Landesverbands Bündnis 90/Die Grünen Bayern bestimmt.
Die Spitzenkandidat*innen vertreten die Partei im Wahlkampf in herausgehobener Position. Sie verantworten die Wahlkampfstrategie und die Wahlkampagne gemeinsam mit dem Landesvorstand.
Im Urwahlbrief soll dafür folgende Frage beantwortet werden (nach §12 (4) der Satzung und nach §9 (4) Urabstimmungsordnung):
„Welche zwei Personen aus der folgenden Liste sollen Spitzenkandidat*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bayern zur Landtagswahl 2018 sein?
(Hier folgen nach Geschlecht und alphabetisch nach Nachnamen geordnet die bis zum Bewerbungsschluss eingegangenen Namen der Bewerber*innen)
Bei Benennungen von Spitzenkandidaturen kann jede/r Abstimmungsberechtigte so viel JA-Stimmen vergeben, wie Positionen zu besetzen sind. Pro Kandidat*in kann nur eine Stimme vergeben werden. Der Wahlzettel kann insgesamt auch NEIN oder ENTHALTUNG gekennzeichnet werden. Die Zahl der abgegebenen Stimmen für männliche Bewerber darf die Zahl der für Männer offenstehenden Positionen nicht übersteigen; in diesem Fall ist der Stimmzettel ungültig.“
Das Verfahren zur Umsetzung der Urabstimmung beschließt gemäß §6 (2) der Urabstimmungsordnung der Landesausschuss.
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