Gewaltfreiheit als Menschenrecht

Gewaltfreiheit ist die Grundlage aller anderen Freiheiten und Menschenrechte. Im internationalen Diskurs ist dies längst anerkannt. Auch Deutschland hat die UN-Frauenrechtskonvention und die Istanbul-Konvention ratifiziert und sich damit zu effektiver Prävention und Bekämpfung von geschlechtsbezogener Gewalt verpflichtet. Doch in der alltäglichen Praxis nimmt die Gewalt gegen Frauen und queere Menschen eher zu. 

Was ist der rechtliche Rahmen? Welche Verpflichtungen folgen für Politik, Justiz und Verwaltung auf allen staatlichen Ebenen aus den menschenrechtlichen Verträgen und aus Verfassungsrecht? Und was muss getan werden, damit Gewaltfreiheit vom Menschenrecht zu gelebter Praxis werden kann?

Genau darüber sprechen wir anlässlich des Tages gegen Gewalt gegen Frauen am 26.11. um 20 Uhr im Rahmen eines digitalen Vortrags mit Prof. Dr. Ulrike Lembke.

Prof. Dr. Ulrike Lembke ist Freie Rechtswissenschaftlerin und Expertin für rechtliche Geschlechterstudien in Berlin.  Seit 2020 ist sie neben ihrer Freiberuflichkeit auch Richterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin – ihr zeitaufwändigstes Ehrenamt. Ihre Arbeitsschwerpunkte umfassen Verfassungsrecht, Antidiskriminierungsrecht, Menschenrechte, Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt, geschlechtsbezogene Gewalt, reproduktive Gerechtigkeit, Geschichte der Frauenbewegungen sowie Rassismus und Antisemitismus. Sie ist eine ausgewiesene Expertin für die Istanbul-Konvention in Deutschland. Seit einigen Jahren berät sie insbesondere Hochschulen zu Konzepten, Richtlinien und Strukturen gegen SBDG (sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt).

Am 25. November hält sie keine Vorträge, sondern geht in Berlin mit unterfinanzierten Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen auf die Straße.

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist bis zum 25.11. über diesen Link möglich.