Keine Einschränkungen des Art. 15 GG für Bundesländer

Als bayerische Grüne arbeiten wir hart daran, Wohnen bezahlbar zu machen. Wir setzen dabei auf Genossenschaften und kommunale Baugesellschaften, auf die Nutzung von Leerständen und Umnutzung von unbenutzten Büroräumen, mehr Förderung für Wohneigentum und eine entschlossene Reform von Mietpreisbremse und Mietspiegel. Dies und weitere notwendige Maßnahmen haben wir 2025 im Antrag „Preis runter, Leben rein – bezahlbares Wohnen ermöglichen“ beschlossen. Wir verteidigen das im Grundgesetz ausformulierte Werkzeug der Vergesellschaftung von Grund und Boden, von Naturschätzen und Produktionsmitteln zum Wohle der Allgemeinheit an und verteidigen es. Denn gerade in Zeiten geopolitischer Krisen kann eine Vergesellschaftung dieser im Sinne der Allgemeinheit eine freiheitssichernde ultima ratio sein. Der Landesverband von Bündnis 90 / Die Grünen stellt sich klar gegen das Vorhaben der Bundesregierung, durch ein Bundesgesetz die Vergesellschaftung von privaten Wohnungsunternehmen durch Bundesländer zu unterbinden. Ebenso positioniert sich der Landesverband gegen eine bundeseinheitliche Festlegung möglicher Entschädigungen auf den Verkehrswert der Immobilien im Falle einer Vergesellschaftung von Unternehmen oder Unternehmensteilen und hält an der im Grundgesetz festgeschriebenen Einzelfallabwägung fest.

Im Fall einer Verabschiedung eines Bundesgesetzes spricht sich der Landesverband für eine entsprechende verfassungsrechtliche Überprüfung der Zulässigkeit bis hin zur Verfassungsklage in der Öffentlichkeit aus. Einer etwaigen Bestrebung, den Art. 15 GG durch eine Verfassungsänderung abzuschaffen, erteilen die Grünen in Bayern eine klare Absage.

Beschlossen auf der Landesdelegiertenkonferenz 2026 in Landshut.

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