Apothekensterben entgegenwirken: Vor-Ort-Apotheken stärken – flächendeckende Arzneimittelversorgung sichern

In Bayern ist das Apothekensterben seit einem Jahrzehnt ein klarer, anhaltender Trend. Zum Vergleich: Im Freistaat Bayern gibt es im 2. Quartal 2026 noch 2.605 Apotheken – 2016 waren es im 2. Quartal 3.230 Apotheken. Das sind 625 weniger Apotheken bzw. ein Rückgang von 19,35 % in zehn Jahren. Besonders ausgeprägt ist das Apothekensterben in München: Von 379 Apotheken in Q2/2016 auf 295 in Q2/2026, also 84 Apotheken weniger bzw. ein Rückgang von 22,16 % in zehn Jahren. Die absolute Zahl der Menschen, die in Bayern in sogenannten schwach versorgten Apothekenregionen leben, ist mit knapp 900.000 besonders hoch.

Nicht nur in Bayern hat die Anzahl der Apotheken durch das Apothekensterben aktuell einen Tiefstand erreicht, sondern auch bundesweit gab es Ende 2025 nur noch 16.601 Apotheken – der niedrigste Stand seit fast 50 Jahren. Jedoch sind Vor-Ort-Apotheken unentbehrlich für eine sichere, wohnortnahe und niedrigschwellige Arzneimittelversorgung: Sie gewährleisten nicht nur die Abgabe von Medikamenten, sondern leisten durch fachkundige Beratung, die Prüfung von Verordnungen, die Erkennung arzneimittelbezogener Probleme und den Notdienst einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung.

Um dem kontinuierlichen Trend der Apothekenschließungen in Bayern entgegenzuwirken, müssen wir die Vor-Ort-Apotheken daher als wichtigen Bestandteil einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung stärken. Dafür muss ihre finanzielle Grundlage so gesichert und ausgestaltet werden, dass sie auch künftig wirtschaftlich arbeiten und ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen können. Gleichzeitig soll der Heilberuf der Apothekerinnen und Apotheker durch sinnvolle zusätzliche Präventions- und Gesundheitsangebote gestärkt werden.

Daher fordern wir, dass sich Bündnis 90/Die Grünen in Bayern dafür einsetzen, dass:

  1. Einer der wichtigsten Faktoren zur Absicherung der wirtschaftlichen Grundlage der Vor-Ort-Apotheken ist, die Vergütung für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel weiter angemessen anzuheben, denn der Umsatz wird zum größten Teil über verschreibungspflichtige Arzneimittel erzielt. Die Vergütung (= Fixum) wurde seit vielen Jahren nicht ausreichend an die gestiegenen Kosten angepasst. Die aktuelle Erhöhung des sogenannten Fixums (Honorierung pro abgegebene Arzneimittelpackung) – nicht zu verwechseln mit der Zuzahlung der Patient*innen – wird abgeschwächt durch den ebenfalls erhöhten Kassenabschlag (gesetzlich geregelter Rabatt, den die Apotheken den Krankenkassen gewähren müssen).
  2. Die Vor-Ort-Apotheke als niedrigschwellige Anlaufstelle für allgemeine Gesundheitsfragen und damit ihre bedeutende Rolle über die reine Arzneimittelabgabe hinaus anzuerkennen. Sie sollte nicht nur als Klein –oder mittelständisches Wirtschaftsunternehmen, sondern als wertvolle Säule des Heilberufs in einem funktionierenden Gesundheitsnetz mit Ärzten, Krankenhäusern, Psychotherapeuten, Hebammen usw. gesehen werden.
  3. Für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken zu sorgen. Die besonderen gesetzlichen Anforderungen an die Abgabe von Arzneimitteln dienen dem Schutz der Patientinnen und Patienten. Dazu gehören insbesondere das Selbstbedienungsverbot und die Beratungspflichten. Diese Schutzstandards müssen konsequent und unabhängig vom Vertriebsweg gelten.
  4. Digitalisierung und Telepharmazie als Ergänzung, nicht als Ersatz für die Vor-Ort-Versorgung zu verstehen. Digitale Angebote können Abläufe erleichtern und die Versorgung sinnvoll ergänzen. Sie dürfen jedoch nicht dazu führen, dass der persönliche Kontakt und die damit verbundene pharmazeutische Beratung zurückgedrängt werden.

Beschlossen auf der Landesdelegiertenkonferenz 2026 in Landshut.

„Das fossile Zeitalter i…
Beste Arbeitsbedingungen für b…