Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates ist in Deutschland aber auch in Bayern gering. Die Fülle an Regelungen, die Mischung von Zuständigkeiten, der erhebliche Rückstand bei der Digitalisierung und ein wechselseitiges Misstrauen zwischen Politik, Verwaltung, Unternehmen und Bürgerschaft führen zu Frust, hohen Kosten, langen Verfahrensdauern und einem massiven Wettbewerbsnachteil und Standortrisiko. Bürgerinnen und Bürger erleben unseren Staat zu selten als Hilfe, aber oft als Hürde. Wir müssen das ändern und wir können das ändern!
Während die Staatsregierung wesentliche Ziele im Umwelt- und Sozialbereich einfach über Bord werfen möchte und Entbürokratisierung mit der Abschaffung von Bürgerrechten verwechselt, ist unser Ansatz gänzlich anders. Unsere Vision ist ein moderner, serviceorientierter und transparenter Staat, der Lösungen sucht, mutig entscheidet, Zuständigkeiten klärt und Prozesse effizient und digital gestaltet. Für Bürger*innen und Unternehmen muss jeder Verwaltungsprozess so einfach wie möglich gemacht werden, statt sich als Behörde stets gegen jedes nur denkbare Risiko absichern zu wollen. Ein guter Staat muss Ermöglicher einer funktionierenden Gesellschaft sein und kein Leierkasten, der immer wieder längst bekannte Daten abfragt und sich dadurch selbst lähmt.
Das wollen wir umsetzen
1. Standards vereinheitlichen
Digitalisierung funktioniert nicht als Insellösung. Es helfen nur einheitliche Standards und enge Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen, damit Prozesse aus Sicht der Bürger*in oder des Unternehmens an einer Stelle digital durchgeführt werden können (One-Stop-Shop-Prinzip). Jede Verwaltungssoftware muss künftig mit bundesweit einheitlich definierten Schnittstellen kompatibel sein; wenn Software das nicht kann, wird sie nicht mehr beschafft oder gefördert.
2. Deutschland-ID
Wir machen die Deutschland-ID samt digitalem Behördenpostfach zur Pflicht nach skandinavischem Vorbild. Mit einem einmaligen Login lässt sich jeder Verwaltungsvorgang über eine zentrale Plattform abwickeln, Bescheide und Urkunden werden zentral und lebenslang auffindbar zugestellt. Über die ID werden dann bislang lokal geführte Register vernetzt, sodass dem Staat bereits bekannte Daten nicht erneut abgefragt werden müssen (Once-Only-Prinzip). Ziel ist, dass so schnell als möglich alle Verwaltungsleistungen digital angeboten werden und somit Behördengänge künftig der Vergangenheit angehören. Für weniger digital-affine Menschen richten wir Hotlines und Hilfestellung vor Ort in den Bürgerämtern ein.
3. KI sinn- und verantwortungsvoll einsetzen
Die KI-Technologie ist ein Hilfsmittel in der Verwaltung und muss datensicher, transparent und unabhängig von privater und geopolitischer Einflussnahme sein. Wo Prozesse ohne Ermessensspielraum vorliegen und diese Prämissen gewährleistet sind, sollen KI-Systeme Verwaltungsprozesse unterstützen und automatisiert erledigen, sofern eine Verbesserung der Verfahrensqualität zu erwarten ist.
Allerdings kann und darf eine KI den Menschen bei Ermessensentscheidungen nicht ersetzen. Die Staatsregierung will aktuell Rechtsgeschichte mit dem sogenannten 5. Modernisierungsgesetz schreiben und künftig komplexe Ermessensentscheidungen vollständig von der KI entscheiden lassen. Sie verwendet dafür sogar das Beispiel von KI-Entscheidungen über Kindeswohlgefährdung. Das ist ein gefährlicher Irrsinn und genau das Gegenteil eines verantwortungsvollen Umgangs.
4. Automatisierte Leistungen
Über die vernetzten Register soll der Staat zustehende Leistungen künftig von sich aus vorschlagen und nur noch fehlende Nachweise nachfragen; liegt bereits alles Nötige vor, wird automatisch ausgezahlt. Davon profitieren vor allem die, die wenig Zeit und Ressourcen haben. Perspektivisch kann das Finanzamt auch die Steuerklärung für die Bürger*innen erstellen, die nur noch die Richtigkeit kontrollieren müssen. Das ist Service und in Skandinavien heute völlig normal.
5. Transparenz über Datenzugriffe
Damit die notwendige Datennutzung nachvollziehbar bleibt, muss für die Bürgerinnen und Bürger erkenntlich sein, wer aus welcher Behörde wann auf welche Daten zugegriffen hat und warum, verbunden mit einem Auskunfts- und Widerspruchsrecht für die Betroffenen. Die Bürger sollen Kontrolle über ihre Daten haben, aber der Staat soll die ihm zur Verfügung gestellten Daten auch servieceorientiert für die Bürger*innen verwenden dürfen.
6.. Risikobasierte Kontrolle statt Generalverdacht
Wir bauen Vorab-Nachweispflichten so weit wie möglich für Unternehmen und Bürger*innen ab und ersetzen sie durch stichprobenartige, datenbasierte Kontrollen dort, wo das Risiko tatsächlich erhöht ist. Vertrauen statt Misstrauen. Wer Vertrauen verdient, soll es einfach haben. Wer den Staat auf Kosten der Allgemeinheit betrügt, muss dafür spürbar härtere Konsequenzen in Kauf nehmen als heute.
7. Fehlerkultur schaffen
Wir vertrauen außerdem in den Gestaltungswillen unserer Verwaltung und wollen daher eine andere Fehlerkultur etablieren. Eine Kultur der zwanghaften Fehlervermeidung führt zum Auslagern von Verantwortung in immer weitere Auflagen und zusätzliche Gutachten. Wir sollten bestärken, mutig zu entscheiden, wohl wissend, dass sich eine Entscheidung im Einzelfall auch als falsch herausstellen kann. Eine neue Fehlerkultur entsteht nur, wenn sie als Führungsaufgabe verstanden und entsprechend gelebt wird: Mitarbeiter*innen in Verwaltungen müssen wissen, dass sich ihre Führung im Zweifel vor sie stellt und eine mutige, aber vielleicht fehlerhafte Entscheidung kein Karriererisiko ist. Dafür wollen wir Fortbildungen für Führungskräfte in Verwaltungen ausbauen, die das Wohl der Mitarbeiter*innen in den Fokus nehmen und sich mit einer positiven Fehler- und Führungskultur auseinandersetzen. Und wir lassen Ländern und Kommunen Spielraum, Regelungen an ortsspezifische Bedürfnisse anzupassen. Nur so schaffen wir Akzeptanz für diesen großen Modernisierungsprozess.
8. Digitale Behörden
Behörden müssen künftig in Deutschland untereinander elektronisch über ein standardisiertes Verfahren kommunizieren. Und auch verwaltungsintern sind sämtliche Formen des Pseudo-digitalen Dreiklangs – Ausdrucken / Unterschreiben / Einscannen – abzuschaffen. Nur wenn der ganze Prozess digital gedacht und gestaltet ist, wird sich am Ende des Tages auch eine digitale Dividende einstellen.
9. Förderprogramme für Kommunen
Die derzeit rund 150 bayerischen Förderprogramme für die Kommunen sind allesamt mit Richtlinien, Kriterien, Antragsverfahren, Verwendungsnachweisen und öffentlichen Inszenierungen verbunden. Das ist nicht effizient und gerade kleinere Kommunen können diese Vielzahl nicht bearbeiten. Die Anzahl der Förderprogramme ist daher deutlich zu reduzieren. Die dadurch freiwerdenden Mittel sind den Kommunen zur freien Verwendung zur Verfügung zu stellen. Außerdem sollten die Wertgrenzen für europaweite Ausschreibungen für Kommunen auf das europarechtlich zulässige Höchstmaß erhöht werden. So werden gerade kleine Kommunen von unnötiger Bürokratie im Rahmen der Ausschreibungsverfahren befreit.
Beschlossen auf der Landesdelegiertenkonferenz 2026 in Landshut.