Alle grünen Mandatsträger*innen in bayerischen Städten und Gemeinden, Landkreisen und Bezirken werden aufgefordert, in ihrem jeweiligen kommunalen Gremium (Stadt- bzw. Gemeinderat, Kreistag, Bezirkstag) einen Antrag oder Beschlussvorschlag einzubringen, mit dem sich die jeweilige Kommune, der Landkreis bzw. der Bezirk verpflichtet, für die kulturgutbewahrenden Einrichtungen in eigener Trägerschaft oder unter kommunaler Beteiligung oder Förderung (u.a. Museen, Sammlungen, Archive, Bibliotheken) ein sogenanntes stehendes Angebot beim neu geschaffenen Schiedsgericht NS-Raubgut abzugeben.
Mit einem stehenden Angebot erklärt sich die jeweilige Gebietskörperschaft bzw. Institution im Voraus dazu bereit, sich in einem Streitfall über ein Kulturgut, bei dem der begründete Verdacht besteht, dass es Verfolgten im Nationalsozialismus geraubt oder unter Zwang entzogen wurde, dem Verfahren und der verbindlichen Entscheidung des Schiedsgerichts zu unterwerfen. Erst dieses “stehende Angebot” ermöglicht die einseitige Anrufbarkeit durch die Betroffenen. Ohne ein solches Angebot bleiben Nachfahren von NS-Verfolgten weiterhin darauf angewiesen, dass die jeweilige Institution im Einzelfall freiwillig einer Klärung der Herkunft eines Kunst– oder Kulturobjekts zustimmt.
Die grünen Mandatsträger*innen setzen sich in ihren Gremien dafür ein, dass ihre Kommune, ihr Landkreis bzw. ihr Bezirk bzw. die von ihren jeweiligen kommunalen Ebenen mitbetriebenen und/oder geförderten Institutionen dieses Angebot zeitnah und ohne Einschränkungen abgeben.
Beschlossen auf der Landesdelegiertenkonferenz 2026 in Landshut.