Bayerns Kommunen, den Bezirken, Landkreisen, Städten und Gemeinden, geht es finanziell schlecht. Nach dem Rekorddefizit von 5,3 Milliarden € 2024 lag auch 2025 ein erhebliches Defizit von 4,7 Milliarden € vor. Das erste Quartal 2026 schloss gegenüber dem gleichen Quartal 2025 noch einmal schlechter ab. Neben den äußerst schwankenden und zum Teil sinkenden Einnahmen aus der Gewerbesteuer geht mancherorts auch die Einkommenssteuer zurück. Allgemeine Preissteigerungen wie zum Beispiel im Bausektor oder steigende Kosten für soziale Aufgaben wie insbesondere die Leistungen in der Jugendhilfe oder die Eingliederungshilfe kommen hinzu. In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten belasten zudem defizitäre Kliniken die Haushalte im zweistelligen Millionenbereich. Hier hat der Freistaat jahrelang keine sinnvolle und realistische Krankenhausplanung vorgelegt. Über das Umlagesystem treffen diese Ausgaben dann auch die kreisangehörigen Gemeinden und Städte. Darüber hinaus nehmen sowohl die Aufgaben in den Kommunen als auch die bürokratischen Vorgaben zu.
Dies hat zur Folge, dass vielerorts zuerst die sogenannten freiwilligen Leistungen reduziert oder ganz gestrichen werden – all das, was das Leben in unseren Kommunen so lebens- und liebenswert macht. Sportvereine, kulturelle Angebote, die Unterstützung vielfältiger ehrenamtlicher Strukturen, erhalten weniger oder keine Mittel mehr, Feste finden nicht mehr statt. Die Sanierung von Schulgebäuden oder die Wiederherstellung von Straßen wird verschoben, Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen werden kurzsichtig gestrichen. Auch der für das Schwimmenlernen von Kindern so wichtige Weiterbetrieb und die Instandhaltung von Schwimmbädern steht vielerorts auf der Kippe. All das und vieles mehr fällt den Haushaltskonsolidierungen vor Ort zum Opfer. Zudem werden freiwerdende Stellen nicht mehr besetzt und wichtige Investitionen aufgeschoben
Das hat Auswirkungen auf die Menschen. Wenn Verwaltungen nicht mehr funktionieren, wenn Vereine ihre Arbeit einschränken oder einstellen müssen, wenn wichtige soziale und kulturelle Angebote plötzlich nicht mehr da sind, führt das zu einem massiven Vertrauensverlust in die Handlungsfähigkeit nicht nur der Kommunen, sondern der gesamten Demokratie.
Im heißen Sommer 2026 wurde deutlich, wie wichtig Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind. Ohne ausreichende finanzielle Ausstattungen können die Kommunen diese aber nicht umsetzen. Kurzum: haben die Kommunen zu wenig Geld, spüren die Menschen direkt und ohne Umwege vor Ort, dass ihr Leben schlechter wird. So kann es nicht weitergehen!
Ohne sofortiges Handeln droht den Kommunen in den kommenden Jahren noch mehr finanzielles Unheil. Bei allen bayerischen Bezirken deuten sich bereits jetzt für 2027 erhebliche Finanzlöcher an, insbesondere durch steigende Kosten im Bereich der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege. All diese Leistungen sind Pflichtaufgaben und können somit nicht durch die Bezirke gekürzt werden. Sofern diese Kosten an die Kreise sowie kreisfreien Städte über eine entsprechend erhöhte Bezirksumlage weitergereicht werden müssen, ist eine Weitergabe an die kreisangehörigen Kommunen durch eine erhöhte Kreisumlage in vielen Fällen unausweichlich. Dies wird die Kreise, Städte und Gemeinden noch stärker als bisher belasten. Gleichzeitig kommen auf die Kommunen immer weitere Belastungen durch Aufgaben zu, die ihnen Bund oder Freistaat auferlegen. So greift zum Beispiel ab dem Schuljahr 2026/27 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die erste Schulklasse. Dieser wird in den folgenden Jahren sukzessive ausgeweitet.
Bund und Länder haben nun vereinbart, dass der Bund in Zukunft 80 % solcher Kosten, die durch Entscheidungen des Bundes entstehen, übernimmt (Konnexitätsprinzip). Das ist nicht ausreichend. Viele Kosten sind bereits in der Vergangenheit entstanden und belasten die Kommunen weiter dauerhaft. Diese werden nicht ausgeglichen. Zudem bleiben auch zukünftig 20 % der Kosten bei den Kommunen. Gleichzeitig drohen durch Reformen im Bund weitere mittelbare Belastungen, beispielsweise durch die geplante Pflegereform. Die Bezirke wären hier bei geringeren Leistungen durch die Pflegeversicherung voraussichtlich zu deutlich höheren Ausgaben bei der Hilfe zur Pflege gezwungen.
Ein weiteres finanzielles Ärgernis für die Kommunen ist die im Sommer beschlossene Reform des BayKiBiG und damit der Finanzierung der Kinderbetreuung. Versprochen wurde eine verbesserte Finanzierung des Systems. Erhalten haben Träger der Einrichtungen und Kommunen Unsicherheit darüber, wie viel Geld nun wirklich zur Verfügung steht, und das bei steigenden Kosten in den kommenden Jahren. Die Staatsregierung stiehlt sich aus der Verantwortung, denn mit über die Streichung des Beitragszuschuss aufgebrachten Eltern müssen die Kommunen umgehen – und dann die Entscheidung treffen, ob die Streichung aus kommunalen Mitteln ausgeglichen werden soll. Viele Kommunen müssen sich nun also zwischen höheren Elternbeiträgen, höheren Defiziten oder schlechterer Betreuung entscheiden. Das hilft weder den kommunalen Finanzen noch den Kindern und auch nicht dem Vertrauen vor Ort in die Politik.
Neben den immer höher werdenden Ausgaben schränkt die Staatsregierung auch die Möglichkeiten der Kommunen ein, eigene zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge 2018 wurde durch die Staatsregierung nie ausgeglichen, sodass vielen Kommunen nun das Geld für dringend nötige Straßensanierungen fehlt. Das Erheben kommunaler Steuern wie einer Bettensteuer, der Grundsteuer C oder einer Verpackungssteuer wird durch die Staatsregierung untersagt. Förderanträge können durch die Kommunen oft nur mit erheblichem bürokratischen Aufwand und unter Aufwendung von Eigenmitteln gestellt werden, über die viele Kommunen aber gar nicht verfügen. Angesichts des unübersichtlichen Förderdschungels streichen viele vor allem kleinere Kommunen die Segel. Somit kommt auch dieses Geld bei den Kommunen oft nicht an der richtigen Stelle an.
Für uns Grüne ist klar: Nur mit einer auskömmlichen und gesicherten Finanzierung, die auch mit den immer weiter steigenden Kosten Schritt hält, können die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen und vor Ort das Leben der Menschen besser machen. Der Freistaat steht insgesamt viel besser da als die Kommunen. Sowohl 2023 als auch 2024 konnte er einen deutlichen Überschuss erzielen und verfügt über milliardenschwere Rücklagen. Der Freistaat muss die Kommunen deswegen viel mehr als bisher unterstützen! Wir stellen die bisherige Systematik des kommunalen Finanzausgleichs in Frage und fordern:
- Mehr frei verfügbares Geld: ab 2027 Erhöhung des kommunalen Anteils am allgemeinen Steuerverbund auf 15%.
- Einen eigenen Anteil am allgemeinen Steuerverbund für die Bezirke.
- Als Sofortmaßnahme einen Ausgleich der Mehrausgaben der Bezirke 2027 durch den Freistaat, sodass die Bezirksumlage in allen Bezirken stabil bleiben kann.
- Zusätzliches Geld bei zusätzlichen Ausgaben: Zukünftige Mehraufwendungen der Kommunen durch Aufgaben, die ihnen vom Bund oder Freistaat übertragen werden, müssen vollständig mit zusätzlichem Geld hinterlegt werden. Das gilt für alle zukünftigen Mehrausgaben, die durch Aufgaben entstehen, die in Zukunft übertragen werden und die durch Aufgaben entstehen, die innerhalb der vergangenen 15 Jahre übertragen wurden.
- Bessere Unterstützung für besonders finanzschwache Kommunen: Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen müssen aufgestockt werden.
- Vereinfachen der Förderprogramme: Bürokratie und Voraussetzungen zum Erhalt von Fördermitteln müssen deutlich reduziert werden.
- Kritische Prüfung der Förderprogramme und Umschichtung finanzieller Mittel von nicht unbedingt notwendigen Programmen in die direkte, pauschale Unterstützung der Kommunen.
- Ausreichend staatliches Personal an den Landratsämtern. Der Staat muss seine Aufgaben selbst erfüllen – und nicht das Personal der Landkreise. Andernfalls muss der Freistaat die Personalaufwendungen der Landkreise für staatliche Aufgaben vollständig ausgleichen. Außerdem sollte die Effizienz in den kommunalen Verwaltungen erhöht werden, insbesondere durch Digitalisierung, um so Kosten einzusparen.
- Frühzeitige Einbindung der vier kommunalen Spitzenverbände in Gesetzesvorhaben.
- Klimaschutz, Klimaanpassung und Hitzeschutz als Pflichtaufgabe der Kommunen. Die dafür notwendigen Mittel müssen dann von der Staatsregierung und dem Bund zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus soll eine Gemeinschaftsaufgabe „Klimaschutz und Klimaanpassung“ ins Grundgesetz aufgenommen werden.
- Eine Erhöhung der Zuweisungen für den ÖPNV, die die Preissteigerungen seit 2020 mindestens ausgleicht.
- Bei der Kinderbetreuung muss sichergestellt werden, dass sie ohne zusätzlichen Defizitausgleich durch die Kommunen allein durch die gesetzlich vorgeschriebene staatliche und kommunale Förderung sowie angemessene Elternbeiträge finanziell zu tragen ist.
- Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und Krankenhausfinanzierung durch staatliche Mittel.
- Erhebung von Bettensteuern, Tourismusbeiträgen, Verpackungssteuern und der Grundsteuer C durch die Kommunen möglich machen, sodass der Gemeinde- oder Stadtrat frei darüber entscheiden kann und die kommunale Selbstverwaltung gestärkt wird.
Beschlossen auf der Landesdelegiertenkonferenz 2026 in Landshut.